Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend Kunden) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Das Produktangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Floorstar ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen hat.
(4) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote von Floorstar sind unverbindlich.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Floorstar kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten Tages, auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.
(3) Das Angebot gilt erst als von Floorstar angenommen, sobald Floorstar gegenüber dem Kunden die Annahme erklärt oder die Ware absendet. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit Annahme von Floorstar zustande.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Bei Angeboten gelten die allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sämtliche Preise sind freibleibend und beziehen sich auf eine Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Exportlieferungen gelten Verkaufsbedingungen nur nach Absprache. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
(2) Der Kunde kann per Vorkasse, per SEPA-Firmenlastschrift oder per Kauf auf Rechnung bestellen. Bei Bestellungen mit sehr hohen Auftragswerten behält Floorstar sich vor, diese nur gegen Vorkasse zu liefern.
(3) Floorstar kann einzelne Zahlungsarten gegenüber Kunden ausschließen.
(4) Um Kunden den Kauf auf Rechnung anbieten zu können, arbeitet Floorstar mit der VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover zusammen. Gegebenenfalls wird vor Eingabe der Zahlungsart eine Bonitätsprüfung durchgeführt.
(5) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(6) Mit der Absendung der bestellten Ware wird der Kaufpreis fällig. Ist auf der Rechnung eine Zahlungsfrist bestimmt, kommt der Kunde mit Ablauf dieser Frist in Verzug, wenn er nicht bis zu dem bestimmten Tag gezahlt hat. Unternehmer haben in diesem Fall Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen.
(7) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.
§ 4 Lieferungsbedingungen, Verpackung, Montage
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Floorstar die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.
(2) Ab € 750,00 Netto-Warenwert liefert Floorstar frei Haus, unter € 750,00 betragen die Frachtkosten pro Paket € 11,90 bis 25kg Gewicht.
(3) Unter € 250,00 Netto-Auftragswert fällt ein Mindermengenzuschlag i.H.v. € 10,00 an.
(4) Für die garantierte Zustellung (Next Day) berechnet Floorstar einmalig € 35,00 für die gesamte Lieferung.
(5) Floorstar behält sich vor etwaige Sonderzuschläge zu verlangen.
(6) Die Lieferzeit beträgt ca. 2-10 Tage.
(7) Sollten Teile der Bestellung nicht lieferbar sein, wird der Kunde über den voraussichtlichen Liefertermin informiert.
(8) Floorstar ist bemüht, die ihren Kunden genannten Liefertermine einzuhalten. Wird Floorstar oder ihre Vorlieferanten an der Einhaltung solcher Fristen durch Eintritt unvorhersehbarer Umstände gehindert, verlängert sich der Liefertermin entsprechend bis zum Ende der Behinderung. Gerät Floorstar mit der Auslieferung in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wobei die Nachfrist des § 323 Abs. 1 BGB auf mindestens 4 Wochen zu bemessen ist. Zum Schadensersatz ist Floorstar nur verpflichtet, wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung nachgewiesen wird. Dies gilt nicht im Falle von Personenschäden, bei denen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haften.
(9) Die Lieferung von Wagen erfolgt unmontiert in Kartons. Für montierte Wagen berechnet Floorstar € 25,00 pro Wagen bei Versand und € 15,00 pro Wagen bei Abholung.
(10) Lieferungen ins Ausland nach Absprache.
§ 5 Versandart und -dauer, Versicherung und Gefahrübergang
(1) Wird die Ware gemäß den mit den Kunden getroffenen Vereinbarungen versendet, ohne dass Floorstar zusätzliche Installations- oder Montagearbeiten o.ä. übernommen hat, schuldet Floorstar nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von Floorstar genannte Versanddauer (Zeitraum zwischen der Übergabe durch uns an das Transportunternehmen und der Auslieferung an den Kunden) ist daher unverbindlich.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht, sofern Floorstar nur die Versendung schuldet (Abs. 1), mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(3) Floorstar wird die Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf ihre Kosten versichern.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Floorstar behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
(2) Der Kunde wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.
(3) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Floorstar hinweisen und sie unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Floorstar berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern sie vom Vertrag zurückgetreten ist.
§ 7 Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet, kann Floorstar zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Der Mangel muss Floorstar in schriftlicher Form dargelegt werden.
(2) Falls die Nacherfüllung gem. Abs. 1 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder Floorstar die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten jedoch die besonderen Bestimmungen des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
(4) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn Floorstar nicht ein Mangel innerhalb von 5 Tagen angezeigt wird.
§ 8 Haftung
(1) Floorstar haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus dieser AGB nichts anderes ergibt.
(2) Floorstar haftet nicht - gleich, aus welchem Rechtsgrund - für Schäden, die bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale i.S.v. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Datenschutz
Floorstar darf die zu den jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website verfügbaren Datenschutzerklärung.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen Floorstar und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte am Sitz der Floorstar für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann Floorstar oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder diese AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen dieser AGB im Übrigen hiervon unberührt.